Datenschutz
Jedes Unternehmen, gleich welcher Größe
oder Branche, das personenbezogene Daten automatisiert
verarbeitet, unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz
und hat die damit verbundenen Pflichten zu beachten.
Am 23.05.04 ist die Übergangsfrist für
die Einführung des Datenschutzes in Ihrem
Unternehmen abgelaufen.
Sind
mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
mindestens vier Mitarbeiter (in Voll- oder Teilzeit)
beschäftigt, muss ein Beauftragter für
Datenschutz bestellt werden.
Die
UAQ-consult berät Sie in allen datenschutzrelevanten
Fragen und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam unter
Berücksichtigung der besonderen Gegebenheit
und Struktur Ihres Unternehmens konkrete Maßnahmen,
um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu
werden.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie
bei:
- der
Ermittlung der im Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen
Daten und der eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen
sowie der Erstellung eines nach dem BDSG
erforderlichen Datenregisters
- der
Bestandsaufnahme und Ist-Analyse der Sicherungs-
und Kontrollmaßnahmen im Bereich des Datenschutzes
- der
Gestaltung von Verfahren zur Sicherstellung der
Betroffenenrechte wie Benachrichtigung und Auskunftserteilung
- Informationsmaßnahmen
und Schulungen der Mitarbeiter zu den besonderen
Erfordernissen des Datenschutzes und bei der
Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
- der
Bearbeitung von Beschwerden, die auf der Verletzung
von Datenschutzvorschriften beruhen
Außerdem beraten
wir Sie:
- bei der Weiterentwicklung aller datenschutzrelevanten
Richtlinien und Anweisungen
- bei
der datenschutzgerechten Formular- und Vertragsgestaltung
- in
betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und bei
der Gestaltung betriebsinterner datenschutzrechtlicher
Vereinbarungen
- in
allgemeinen Fragen zum Datenschutz und zu den
Besonderheiten, die sich aus der Umsetzung der
EG-Datenschutzrichtlinie ergeben
|