Unsere
AGBs
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Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit der UAQ-service.de
erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen,
deren ausschließliche Gültigkeit der
Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages
bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere
Bedingungen sind ungültig.
Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung
durch uns.
Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag auf evtl. Rechtsnachfolger
auch bei Vermietung oder Verpachtung zu übertragen.
Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich
nach den diesbezüglichen Bestimmungen des
Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung.
1. Einweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer
ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter
des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen
technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens
und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche
Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und
sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben.
2. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in den
Verträgen oder in der Auftragsbestätigung
festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen.
Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig,
wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang
und -standard gewahrt bleibt.
Die vereinbarten Leistungen beschränken
sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung
ausgewiesenen Gemeinschaftseinrichtungen.
3. Haustechnik
Im Rahmen der Haustechnik übernimmt der
Auftragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen,
soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang
nicht überschreitet und im Einzelfall nichts
Abweichendes geregelt ist.
Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der haustechnischen
Betreuung Schäden und Mängel am betreuten
Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich
Meldung.
4. Entsorgungsmanagement
Die Reduktion der Hausmüllbehälter
wird so durchgeführt, dass das zur Verfügung
stehende Behältervolumen ausreichend ist,
um sämtlichen anfallenden Hausmüll aufzunehmen.
Es darf nicht zu Verschmutzungen kommen.
Es gelten die aktuellen Leistungsbedingungen
und Entgelte der BSR bzw. Preise der beauftragten
Entsorgungsfirmen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Information,
die die Entsorgung der vom Auftragnehmer bearbeiteten
Grundstücke betreffen, an den Auftragnehmer
weiterzuleiten. Der Auftrag-
nehmer übernimmt keine Haftung für Schäden,
die auf eine fehlende Information des Auftragnehmers
zurückzuführen sind.
5. Winterdienst
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Winterdienstvertrag
oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen
Leistungen ordentlich durchzuführen, soweit
die Durchführung des Winterdienstes Vertragsbestandteil
ist. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig,
wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang
und -standard gewahrt bleibt. Die Erforderlichkeit
eines Winterdiensteinsatzes hat der Auftragnehmer
selbständig und rechtzeitig festzustellen.
Die Leistungen werden nach den jeweiligen örtlichen
Vorschriften hinsichtlich der Räum- und Streupflichten
bei winterlichen Witterungsverhältnissen durchgeführt.
Die Abfuhr von Schnee erfolgt nur gegen gesonderte
Berechnung. Das Entfernen von Schnee kann in folgenden
Fällen erst beim nächsten regulären
Einsatz oder nach Absprache und ggf. gegen zusätzliche
Räumgebühr erfolgen:
- Schnee, der von ungereinigten Nachbargrundstücken
herübergetragen wird.
- Schnee, der durch die Straßenreinigung
auf bereits geräumte Gehwege geworfen wird.
- Glättebildung durch defekte Dachrinnen
oder Schmelzwasser.
- bei vom Dach stürzenden Schneeverwehungen.
Soweit Zugänge und Einfahrten nicht versperrt
werden, stehen zur Ablagerung des anfallenden Schnees
die Ränder der zu räumenden Flächen
zur Verfügung.
6. Material und Reparaturen
Material und Ersatzteile für die Behebung
kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber
gesondert in Rechnung gestellt.
Wird die Durchführung größerer
Reparaturen (ab € 40,00) oder Erneuerungen
erforderlich, so unterbreitet der Auftragnehmer
dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird
ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund
gesonderter Beauftragung tätig. Nothilfemaßnahmen
bei Notdiensteinsätzen werden vom Auftragnehmer
ohne ausdrückliche Beauftragung durch den
Auftraggeber durchgeführt.
7. Arbeitszeit
Vereinbarte turnusgemäße Leistungen
können nur während der normalen Arbeitsstunden
an Werktagen von Montag bis Freitag erbracht werden,
wenn nichts anderes vereinbart ist.
8. Leistungen und Erklärungen des
Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer
ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser und Strom
für den Betrieb von Maschinen sowie alle notwendigen
Schlüssel in dem für die Durchführung
der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung
zu stellen.
Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber
dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten
verschließbaren Raum für Materialien,
Geräte und Maschinen.
Der Auftraggeber erklärt gegenüber
dem Auftragnehmer, dass die auf den Auftragnehmer übertragene
Tätigkeit nicht einen eigenen Wirtschaftszweig
bzw. eine eigene Wirtschaftseinheit darstellt.
Der Auftraggeber erklärt weiter, dass durch
die Übertragung der Tätigkeit keine Kündigungen
gegenüber eigenen, bisher auf diesem Gebiet
tätigen Mitarbeitern, ausgesprochen wurden.
Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften der Übergang
eines solchen gekündigten Arbeitsverhältnisses
des Auftraggebers auf den Auftragnehmer festzustellen
sein, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer
von den Pflichten eines so übergegangenen
Arbeitsverhältnisses frei.
9. Reklamation
Reklamationen sind unverzüglich nach der
Durchführung der Leistung des Auftragnehmers
mitzuteilen, um damit eine sofortige Feststellung
der Beanstandungen zu garantieren.
Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation unverzüglich
mit der UAQ-service.de Kontakt aufzunehmen, wobei
es nicht genügt, die Reklamation dem Personal
am Einsatzort mitzuteilen. Eine mündliche
Reklamation ist nicht ausreichend. Reklamationen
sind daher grundsätzlich schriftlich vom Auftraggeber
vorzunehmen.
Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten
Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit
verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber ist
zu Rechnungskürzungen berechtigt, wenn die
Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten
Beanstandungen geführt hat.
10. Subunternehmer
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,
dass für einzelne Teilservicebereiche durch
den Auftragnehmer auch Subunternehmer eingeschaltet
werden können. Bei Schäden der Subunternehmer
haftet der Auftragnehmer.
11. Vergütungen
Die Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils
monatlich im voraus ohne Skontoabzug fällig.
Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der
Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der
Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert
oder durch den Auftragnehmer anerkannt.
Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht,
für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde
oder bei dem es sich um kleinere Reparaturen oder
Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber
eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt,
die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig
ist.
Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der
Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen
mit 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz
der Bundesbank zu berechnen.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht
nicht oder nicht pünktlich nach, ist der Auftragnehmer
berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung
bis zur vollständigen Erfüllung seiner
eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten.
Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso
berechtigt. Die Zahlungen haben grundsätzlich
bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes
Konto zu erfolgen.
12. Preisanpassungsklausel
Wegen der Lohnintensität der vom Auftragnehmer
zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer
bei einer Änderung der Sozialbeitragsleistungen
oder sonstiger gesetzlicher Mehrleistungen berechtigt,
eine Anpassung der vereinbarten Vergütung
um 9/10 des jeweiligen Prozentsatzes der Lohnerhöhung
bzw. der anderen Mehrleistungen zu fordern.
Eine Anpassung kann erst ab dem ersten des dem
der schriftlichen Anpassungserklärung folgenden
Monats geltend gemacht werden.
13. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich
durch ihn oder seine Mitarbeiter in Ausführung
der Verrichtung schuldhaft verursachten Schäden
wird der Höhe nach auf die Deckung entsprechend
den Bedingungen seines Haftpflichtversicherungsvertrages
beschränkt. Die Deckungssummen dieses Vertrages
betragen je Versicherungsfall pauschal für
versicherte Personenschäden 1.500.000 Euro
und / oder Sachschäden 250.000 Euro (zweifach
maximiert pro Versicherungsjahr).
14. Übernahme
Jegliche Übernahme von Mitarbeitern des
Auftragnehmers in ein eigenes Beschäftigungsverhältnis,
während oder innerhalb von 6 Monaten nach
Beendigung der Vertragsbeziehung, durch den Auftraggeber
ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche
Treuepflicht, was den Auftragnehmer berechtigt,
vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe
eines Halbjahres-Bruttogehaltes des übernommenen
Mitarbeiters zu fordern. Dies gilt unabhängig
davon, ob der Abschluss des Arbeitsvertrages auf
der Initiative des Auftraggebers oder der des Mitarbeiters
beruht. Als Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis
ist auch die Einstellung des Mitarbeiters in ein
mit dem Auftraggeber rechtlich oder wirtschaftlich
verbundenes Unternehmen zu verstehen.
15. Schlussbestimmung
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
oder Teile von ihnen unwirksam sein sollten, wird
hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen
nicht berührt. Die Vertragspartner werden
alsdann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine
dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung
in zulässiger Weise treffen.
16. Gerichtsstand
Als Gerichtstand wird Berlin vereinbart.
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